1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zugrunde, welche skitotal und alpaktiv mit Auftraggebern im Bereich, (Ski-) Coaching, Workshops, Events, Seminare, Training, Incentives abschließt. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Dies gilt für Einzelpersonen, Gruppen oder Firmen. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder eines gesetzlichen Vertreters.
2. Vertrag
Anmeldungen zu alle Veranstaltungen von skitotal und alpaktiv können telefonisch, mündlich, per Anmeldeformular oder per E-Mail erfolgen. Der Vertragspartner erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Bestätigung (E-Mail und/oder Brief) und alle relevanten Informationen. Mit der Bestätigung der Anmeldung ist die Buchung für beide Seiten verbindlich.
3. Leistungen
Inhalt und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im aktuellen Angebot, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Angaben in der Anmeldebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang oder Charakter der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch, wenn Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch nehmen, es sei denn die, ganz oder teilweise, Nicht-Inanspruchnahme ist auf ein Verschulden seitens skitotal oder alpaktiv zurückzuführen.
4. Sicherung der Leistung
Der Vertragspartner informiert skitotal oder alpaktiv vor und während der vereinbarten Maßnahme über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Auftraggeber benannt.
5. Honorare und Kosten
Alle Preisangaben beziehen sich auf die in der Auftragsklärung besprochene Personenzahl und die beschriebenen Leistungen. Die Preise auf der Website und im Prospekt verstehen sich inkl. MwSt., alle anderen Preise und Honorare sind exkl. Umsatzsteuer sofern nichts anderes vereinbart wurde. Fahrt und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet, ebenso eventuell anfallende Fremdleistungen.
6. Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Leistungen sowie die entstandenen Kosten werden - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung in Rechnung gestellt und sind nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Für vermittelte Fremdleistungen gelten die Zahlungsbedingungen der Leistungsträger.
7. Rücktritt durch den Kunden
Der Vertragspartner kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei skitotal oder alpaktiv. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, kann ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt werden. Der Anspruch auf Entschädigung ist wie folgt pauschaliert:
- ab 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 30% des vereinbarten Betrages
- ab 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Betrages
- ab 8 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn 80% des vereinbarten Betrages
- ab 4 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn und bei Nicht-Inanspruchnahme ohne vorherige Absage 100% des vereinbarten Betrages.
Der Nachweis höherer Kosten oder Schäden durch skitotal oder alpaktiv bleibt davon unberührt.
8. Rücktritt durch skitotal oder alpaktiv
Im Falle einer erheblichen Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung der Veranstaltung durch objektiv gefahrenträchtige Natur- und Wetterverhältnisse, Erkrankung der Trainer, höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare, außergewöhnliche und von skitotal und alpaktiv nicht beeinflussbare Umstände behält sich skitotal und alpaktiv das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich skitotal oder alpaktiv um einen geeigneten Alternativtermin. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bei Anmeldeschluss ist skitotal oder alpaktiv berechtigt, die Veranstaltung abzusagen.
9. Programmänderung
Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich skitotal und alpaktiv erforderliche Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen sowie den Einsatz anderer Trainer vor. Voraussetzung ist, dass diese Änderungen/Abweichungen nach Vertragsabschluss notwendig werden, von skitotal und alpaktiv nicht treuwidrig herbeigeführt werden und diese Änderungen/ Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
10. Mitwirkungspflicht
Bei allen Veranstaltungen von skitotal und alpaktiv wird vorausgesetzt, dass die TeilnehmerInnen gesund sind. Bestehende Krankheiten und evt. gesundheitliche oder sonstige Einschränkungen, die den Verlauf der Veranstaltung beeinflussen könnten, sind den TrainerInnen vorab mitzuteilen. Während der Veranstaltung dürfen die TeilnehmerInnen nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten (Psychopharmaka etc.) stehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden gering zu halten. Dies gilt insbesondere für das unverzügliche Anzeigen von Beanstandungen oder körperlichen Beeinträchtigungen an die jeweilige Veranstaltungsleitung vor Ort.
11. Aufsichtspflicht
Bei Programmen mit Kindern und Jugendlichen verbleibt die Aufsichtspflicht stets bei den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen der Gruppe.
12. Teilnehmerausschluss und vorzeitiger Abbruch
Um die Sicherheit der Einzelnen und der Gruppe zu gewährleisten, behält sich skitotal und alpaktiv vor, TeilnehmerInnen vom Veranstaltungsprogramm, Übungen oder einzelnen Aktionen auszuschließen. Dies gilt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Missachtung von Sicherheitsregeln, Gefährdung, Beleidigung oder Schädigung anderer Personen oder Missachtung von Belangen des Natur- und Umweltschutzes. In derartigen Fällen oder bei vorzeitigem Abbruch infolge höherer Gewalt, Krankheit oder akuter Gefährdung von Personen bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung erhalten, ersparte Aufwendungen werden angerechnet. Eventuell entstehende Mehrkosten der Teilnehmer haben diese selbst zu tragen.
13. Haftung
skitotal und alpaktiv verpflichtet sich, alle Aktivitäten unter Beachtung der größtmöglichen Sicherheit für alle Beteiligte zu planen und durchzuführen. Dennoch erfolgt eine Teilnahme an den Veranstaltungen von skitotal und alpaktiv auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Der/die TeilnehmerIn ist während der Veranstaltung für sein/ihr Handeln und seine/ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich. Skitotal und alpaktiv weist ausdrücklich darauf hin, dass Natursport und erlebnispädagogische Veranstaltungen stets einem besonderen Risiko unterliegen. Auf besondere Gefahren wird bei den jeweiligen Übungen hingewiesen. Der/die TeilnehmerIn verpflichtet sich, diese Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines/r TeilnehmerIn oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist ausgeschlossen. skitotal und alpaktiv haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten im Rahmen der Betriebshaftpflicht für Schäden, die auf ein Verschulden von skitotal und alpaktiv zurückzuführen sind. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
14. Fremdleistungen
Werden einzelne Leistungen (Unterkunft, Mietausrüstung, Liftpässe etc.) von skitotal und alpaktiv vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen dieses Vertragspartners. skitotal und alpaktiv haftet nicht für Fremdleistungen Dritter.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke erhoben, gespeichert und verarbeitet. Sie werden ohne Zustimmung des Vertragspartners nicht an Dritte weitergegeben.
16. Nutzungsrechte
Die von skitotal und alpaktiv angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen, Fotos, Konzeptionen und Arbeitsmaterialien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung durch skitotal und alpaktiv nicht genutzt, oder fotomechanisch und elektronisch vervielfältigt werden.
17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abweichungen von den Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
18. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Sonthofen.
Stand: 1. November 2014